• Gossen Metrawatt
  • Camille Bauer

AGB

1. Vertragsgegenstand

1.1 Die zur Verfügung gestellte Software (nachfolgend "Software") wird dem Kunden durch den Lizenzgeber entgeltlich zur Nutzung überlassen. Der Kunde akzeptiert hiermit, dass aus schließlich die nachfolgenden Vertragsbedingungen für die Überlassung und das entsprechende Vertragsverhältnis zwischen ihm und dem Lizenzgeber gelten.

1.2 Für die Beschaffenheit der Funktionalität der zur Verfügung gestellten Software ist die Produktbeschreibung in der Dokumentation abschließend maßgeblich.

1.3 Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit der Software ist nicht geschuldet. Eine solche Verpflichtung kann der Kunde insbesondere nicht aus anderen Darstellungen der Software in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung des Lizenzgebers herleiten, es sei denn, der Lizenzgeber hat die darüber hinausgehende Beschaffenheit ausdrücklich schriftlich bestätigt. Garantien bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung des Lizenzgebers.

1.4 Installations- und Konfigurationsleistungen sind nicht Gegenstand des Vertrags.

2. Urheber- und Schutzrechte, Nutzungsrechte

2.1 Alle Urheber- und sonstigen Schutzrechte an der Software bleiben ausschließlich dem Lizenzgeber vorbehalten, soweit sie nicht ausdrücklich aufgrund der hierin übertragenen Nutzungsrechte dem Kunden übertragen wurden. Der Lizenzgeber überträgt dem Kunden das nicht ausschließliche Recht zur dauerhaften Nutzung der Software.

2.1.1 Der Lizenzgeber gewährt dem Kunden im Businessmodell eine persönliche, nicht ausschließliche Lizenz zur Installation und Nutzung der Software (Einzelplatz-Lizenz). Der Kunde ist berechtigt die Software auf einem Computer seiner Wahl zu installieren und zu nutzen.

2.1.2 Im Enterprisemodell Premium gewährt der Lizenzgeber dem Kunden das erworbene Nutzungsrecht innerhalb eines Netzwerkes zu nutzen (Netzwerk-Lizenz). Der Kunde ist berechtigt die Software auf dem Server und auf einer unbegrenzten Anzahl von Computern innerhalb dieses Netzwerkes zu installieren. Im Rahmen der erworbenen Anzahl gleichzeitig nutzbarer Floating- Lizenzen (Staffel- Lizenzen Premium) kann die Software auf der gleichen Anzahl verschiedener, in diesem Netzwerk angemeldeter Arbeitsplätze gleichzeitig verwendet werden.

2.1.3 Im Enterprisemodell Ultimate gewährt der Lizenzgeber dem Kunden neben dem unter 2.1.2 beschriebenen Lizenzumfang (Voraussetzung) das erworbene Nutzungsrecht um zusätzliche Outdoor Arbeitsplätze (Offline) zu erweitern. Dieses Nutzungsrecht erweitert den Funktionsumfang des Enterprisemodells Premium. Der Kunde ist berechtigt die Software pro Lizenzerweiterung Ultimate auf einem Computer seiner Wahl zu installieren und zu nutzen.

2.1.4 Sofern der Kunde die Software im Education-Modell nutzt, darf er dies nur zu Zwecken der Aus- und Weiterbildung.

2.2 Die dem Kunden übertragenen Nutzungsrechte berechtigen diesen,

- die Software innerhalb der eigenen internen Datenverarbeitung zu laden, zu übertragen, ablaufen zu lassen und zu speichern;

- die Software zur Datensicherung, für Archiv- und Back-up-Zwecke zu kopieren. Es darf jedoch grundsätzlich nur die zwingend notwendige Anzahl von Sicherungskopien aufbewahrt werden.

2.3 Der Kunde versichert hiermit ausdrücklich,

- die gelieferte Software und davon erstellte Kopien Dritten nicht zugänglich zu machen;

- Nutzungsrechte nicht zu vervielfältigen und an Dritte weiterzugeben;

- an der gelieferten Software nur solche Abänderungen, Übersetzungen, Kumulierungen, Disassemblierungen oder Reverse Engineering vorzunehmen, die zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software zwingend erforderlich sind, und dabei insbesondere keine Kennzeichnungen oder Hinweise zu entfernen;

- die Dokumentation nur für eigene Zwecke und nur im Rahmen der überlassenen Nutzungsrechte zu vervielfältigen;

- im Falle der vollständigen Übertragung der Nutzungsrechte auf einen Dritten diesem nur die in diesen Bedingungen genannten Rechte einzuräumen sowie diesem alle hier genannten Pflichten aufzuerlegen und die Übertragung dem Lizenzgeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen;

- Jede Verbindung mit Fremdsoftware ist unzulässig. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Software mit anderen Programmen zu verbinden, soweit diese Verbindung Teil der beschriebenen Software-Anwendung ist (z.B. Ablaufenlassen der Software mit bestimmter Systemsoftware).

2.4 Voraussetzung für die Nutzung Software ist die Installation der Schnittstellensoftware IZYION.IQ (nachfolgend "Schnittstellensoftware"). Diese Schnittstellensoftware ist Teil des Installationspaketes der Software und wird dem Kunden unentgeltlich bereitgestellt. Die Installation der Schnittstellensoftware obliegt dem Kunden auf eigene Kosten. Der Lizenzgeber ist zur Anpassung der Schnittstellensoftware von Zeit zu Zeit berechtigt, etwa wenn Änderungen oder Fehlerbehebungen in der Systemumgebung, dies erforderlich machen. Die Installation dieser neuen Version der Schnittstellensoftware obliegt ebenfalls dem Kunden auf eigenen Kosten. Der Kunde darf die Schnittstellensoftware nur in dem Umfang nutzen, der zur Nutzung der Software notwendig ist. Er erhält ein auf die Nutzung der Software beschränktes Recht zur Nutzung der Schnittstellensoftware. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Schnittstellensoftware selbst oder Kopien der Schnittstellensoftware oder Teile davon isoliert auch nur kurzfristig an Dritte weiterzugeben, die Schnittstellensoftware zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen oder zu verkaufen.

2.5 Der Kunde wird den Lizenzgeber nach vorheriger schriftlicher Ankündigung Zugang zu seinen Geschäftsräumen während seiner Geschäftszeiten gewähren, um die Nutzung der Programme, der Dokumentation sowie den Verbleib der angefertigten Kopien zu prüfen. Die Überprüfung wird durch einen sachverständigen Dritten auf Kosten des Lizenzgebers durchgeführt. Hat der Kunde die entsprechenden Klauseln zur Vertragspflicht nicht eingehalten, verpflichtet sich der Kunde, die Kosten der Prüfung zu übernehmen.

2.6 Soweit die Software Open-Source-Software von Drittherstellern enthält, hat der Kunde die zusätzlichen Bestimmungen dieser Dritthersteller einzuhalten. Die zusätzlichen Bestimmungen dieser Dritthersteller stehen in der jeweils aktuellen Fassung auf der Webseite des Lizenzgebers zum Download zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, die Open-Source Bestimmungen strikt einzuhalten.

3. Unterstützungsleistungen, Pflichten und Obliegenheiten der Parteien

3.1 Es wird keine Unterstützung bei der Installation der Software durch den Lizenzgeber zugesagt. Leistungen des Lizenzgebers, insbesondere Betreuung und Beratung zur Nutzung der Software, sind nicht Gegenstand dieser AGB und werden vom Lizenzgeber erst nach gesonderter Vereinbarung erbracht.

3.2 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er von den auf seinem Computer befindlichen Daten regelmäßig in ausreichenden Zeitabständen (in der Regel wöchentlich) Sicherungskopien anzufertigen hat. Tut er dies nicht, verstößt er gegen seine Schadensminderungsobliegenheit. Der Lizenzgeber haftet nicht für die in Folge dieses Verstoßes entstandenen Schäden.

3.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Software vor dem Einsatz unverzüglich zu testen und dabei auftauchende oder erkennbare Fehler unverzüglich dem Lizenzgeber zu melden. Der Kunde wird während der gesamten Nutzungszeit dem Lizenzgeber entweder selbst oder durch einen qualifizierten Mitarbeiter auftretende Fehler und Probleme beziehungsweise den Ablauf von Systemausfällen so genau wie möglich beschreiben.

3.4 Sofern nach Vertragsschluss Dritte Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten, wie Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster, Urheberrechte (im Folgenden "Schutzrechte"), gegenüber dem Kunden geltend machen, ist dieser verpflichtet, die Ansprüche dem Lizenzgeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, derartige Verletzungen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers anzuerkennen und den Lizenzgeber bei der Verteidigung seiner Rechte in zumutbarem Umfang zu unterstützen. Stellt der Kunde die Nutzung der Software aus Schadensminderungs- oder aus sonstigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Verletzung der Schutzrechte verbunden ist. Der Kunde haftet dem Lizenzgeber für die aus einer Nichteinhaltung dieser Pflicht entstehenden Schäden.

3.5 Der Kunde ist verpflichtet, bei Ausfuhr der Software die Bestimmungen des Exportverwaltungsgesetzes der USA und die einschlägigen deutschen sonstigen Aus- und Einfuhrbestimmungen zu beachten.

4. Gewährleistung

4.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, entspricht die zur Verfügung gestellte Software dem aktuellen Stand der Technik und stimmt mit den jeweils von dem Lizenzgeber zur Verfügung gestellten Produktinformationen und -spezifikationen überein. Der Lizenzgeber gewährleistet nicht, dass die Software für Zwecke geeignet ist, die über der Erfüllung der Vertragspflichten hinausgehen.

4.2 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass sich nach dem aktuellen Stand der Technik trotz größter Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt Programmfehler nicht mit 100%iger Sicherheit ausschließen lassen, und dass es nicht möglich ist, eine Software zu entwickeln, die jeden vorhandenen Virus oder jede vorhandene sonstige Malware entdeckt.

4.3 Die sachgemäße Gewährleistung ist nicht anwendbar auf Mängel, die darauf beruhen, dass die zur Verfügung gestellte Software in einer Hardware- und/oder Softwareumgebung eingesetzt wird, die den in der Produktbeschreibung genannten Anforderungen nicht gerecht wird und für die, die Software damit nicht ausdrücklich freigegeben ist.

4.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Software unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel hin zu überprüfen und etwaig vorliegende Mängel dem Lizenzgeber unverzüglich mitzuteilen. Anderenfalls ist eine Gewährleistung auf die vorgenannten Mängel ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch entsprechend, wenn sich später ein solcher Mangel zeigt. §377 HGB findet Anwendung.

4.5 Der Lizenzgeber ist bei Vorliegen eines Sachmangels zunächst berechtigt, Nacherfüllung zu leisten. Für den Fall einer Ersatzlieferung wird der Kunde auch einen neuen Stand der Software übernehmen, es sei denn, er wird hierdurch unzumutbar beeinträchtigt. Bei Vorliegen eines Rechtsmangels wird der Lizenzgeber nach seiner Wahl dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Möglichkeit zur Nutzung der Software verschaffen oder die Software abändern, so dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht mehr gegeben ist.

4.6 Der Lizenzgeber ist berechtigt, die vorgenannten Leistungen in den Räumlichkeiten des Kunden zu erbringen. Der Lizenzgeber genügt der Pflicht zur Nachbesserung auch, wenn er Updates, die mit einer automatischen Installationsroutine versehen sind, auf seiner Homepage zum Download für den Kunden bereitstellt und telefonischen Support für den Fall des Auftretens von Installationsproblemen im Rahmen der Gewährleistung (Nacherfüllung) anbietet.

4.7 Das Rücktrittsrecht des Kunden im Falle des zweimaligen Fehlschlagens der Nachbesserung/Ersatzlieferung sowie das Recht zur Minderung bleibt unberührt. Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei unerheblichen Mängeln. Sofern der Kunde Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend macht, so gelten die Regelungen in Ziffer 5 der vorliegenden AGB.

4.8 Zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem anwendbaren Recht bleiben unberührt.

5. Haftung

5.1 Der Lizenzgeber haftet dem Kunden gegenüber stets

5.1.1 für die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,

5.1.2 nach dem Produkthaftungsgesetz,

5.1.3 für Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die der Lizenzgeber, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

5.2 Der Lizenzgeber haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nicht, außer soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertrags zwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

5.3 Die Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und voraussehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für entfernte Folgeschäden, wie entgangener Gewinn und/oder ausgebliebene Einsparungen, ist ausgeschlossen.

5.4 Eine Haftung des Lizenzgebers entfällt, wenn und soweit Fehler auf Änderungen oder Ergänzungen der Software oder auf deren unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Benutzung der Remote-Funktion und/oder der Sequenzen-Funktion der Software auf den Kunden und/oder Dritte zurückzuführen ist.

5.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Bezug auf alle Vertreter des Lizenzgebers, insbesondere in Bezug auf seine Geschäftsführer, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

6. Schlussbestimmungen

6.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser vertraglich vereinbarten Schriftform.

6.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Ersatzregelung, die den mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Dasselbe soll gelten, wenn eine ergänzungsbedürftige Lücke nachträglich offenbar wird.

6.3 Der Lizenzgeber kann jederzeit die Rechte und Pflichten aus diesen AGB auf einen Dritten übertragen.

6.4 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

6.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Nürnberg.

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